Praxiswertermittlung · Arztpraxis

Was ist
deine Praxis
wirklich wert?

Zwei anerkannte Bewertungsmethoden im direkten Vergleich — Bundesärztekammermethode und modifiziertes Ertragswertverfahren (BSG-anerkannt). Plus Qualitätsscore für weiche Faktoren.

Vorschau · Ergebnis
Bundesärztekammer-Methode
–
BAK
Modif. Ertragswertverfahren
–
BSG ✓
Empfohlene Bandbreite
–
Ø
🧮
So funktioniert die Berechnung
Wir berechnen den Praxiswert nach zwei anerkannten Methoden parallel: Die Bundesärztekammer-Methode multipliziert deinen durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre (abzüglich Kosten und kalkulatorischem Arztlohn) mit einem Prognosefaktor. Das modifizierte Ertragswertverfahren diskontiert die erwarteten künftigen Erträge über mehrere Jahre auf den heutigen Wert ab – diese Methode ist vom Bundessozialgericht als gerichtsfest anerkannt. Zu beiden Werten addieren wir den Substanzwert deiner Geräte und Ausstattung nach amtlicher AfA-Tabelle.
💡
Orientierungsbeispiel für eine typische Facharztpraxis
Beispiel-Eingaben
Jahresumsatz (Ø 3 Jahre)350.000 €
Praxiskosten150.000 €
Kalkulat. Arztlohn150.000 €
Prognosemultiplikator2,0×
Abzinsungssatz10 %
Kapitalisierungszeitraum4 Jahre
Ungefähres Ergebnis
Praxiswert (ohne Substanzwert)
≈ 90.000–120.000 €
Mit Geräten und Ausstattung (Substanzwert) liegen viele etablierte Facharztpraxen am Ende häufig bei 150.000–250.000 € Gesamtwert. Das ist nur eine grobe Orientierung – dein tatsächliches Ergebnis siehst du unten mit deinen eigenen Zahlen.
Praxiskennzahlen
Durchschnitt der letzten 3 Jahre eingeben
Jahresumsatz (Ø 3 J.)
600.000 €
Praxiskosten p.a. (ohne Arztlohn)
280.000 €
Privatpatientenanteil
30 %
Kalkulat. Arztlohn / Jahr
150.000 €
Das Gehalt, das ein angestellter Vertreter für die gleiche Tätigkeit verdienen würde. Wird vom Gewinn abgezogen, da nur der darüber liegende "Unternehmerlohn" für die Bewertung relevant ist. Richtwert: 120.000–180.000 € je nach Fachrichtung.
Prognosemultiplikator (BAK)
2,0×
Faktor mit dem die Bundesärztekammer-Methode den Jahresgewinn multipliziert, um künftige Erträge einzupreisen. Richtwert: 2,0–2,5× für gut laufende, stabile Praxen. Niedriger (1,0–1,5×) bei unsicherer Zukunftsprognose (z.B. Patientenstamm stark altersabhängig), höher (bis 3,0×) bei wachsenden Praxen mit Alleinstellungsmerkmal.
Abzinsungssatz (Ertragswert)
10,0 %
Der Zinssatz mit dem künftige Gewinne auf ihren heutigen Wert "abgezinst" werden – ähnlich wie ein Risikoaufschlag: je höher der Satz, desto niedriger der Praxiswert (zukünftige Erträge sind weniger sicher). Richtwert: 8–12 %, Standardannahme in der Literatur meist 10 %. Niedriger bei sehr stabilen Praxen (Kassensitz in Top-Lage), höher bei höherem Risiko (z.B. unsichere Nachfolgersuche, starke Abhängigkeit vom Praxisinhaber).
Kapitalisierungszeitraum
4 Jahre
Über wie viele Jahre die künftigen Praxisgewinne in die Bewertung einfließen (danach wird unterstellt, dass der Vorteil aus der "guten Praxis" ausläuft, z.B. weil Patienten zum Nachfolger abwandern könnten). Richtwert: 3–5 Jahre, Standardannahme häufig 4 Jahre. Kürzer bei Hausarztpraxen mit starker Arzt-Patienten-Bindung, länger bei Praxen mit etabliertem Standort unabhängig von der Person.
Substanzwert (Geräte & Ausstattung)
Zeitwert nach amtlicher AfA-Tabelle Gesundheitswesen (BMF)
Wie wird der Substanzwert berechnet?
Das Bundesfinanzministerium schreibt in der „AfA-Tabelle Gesundheitswesen" vor, über wie viele Jahre ein medizinisches Gerät steuerlich abzuschreiben ist. Die Standardmethode ist die lineare Abschreibung: Der Kaufpreis wird gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt – jedes Jahr verliert das Gerät denselben Wertanteil.
Zeitwert = Neupreis × (AfA-Dauer − Gerätealter) ÷ AfA-Dauer
Beispiel Ultraschall: Neupreis 20.000 €, amtliche AfA-Dauer 8 Jahre, Gerät ist 3 Jahre alt → Zeitwert = 20.000 × (8−3)/8 = 12.500 €.
Ist ein Gerät vollständig abgeschrieben (Alter ≥ AfA-Dauer), beträgt der Buchwert 0 € – es hat steuerlich keinen Wert mehr, auch wenn es noch funktioniert.

Die AfA-Nutzungsdauern unten sind die amtlichen BMF-Vorgaben. Der Neupreis ist mit Richtwerten vorbelegt – du kannst ihn an deine Situation anpassen. Radiologische Großgeräte (MRT, CT) sind nicht enthalten: deren Wert variiert zu stark für eine pauschale Schätzung – hier empfiehlt sich ein zertifizierter Gutachter.
Berechneter Substanzwert
0 €
Quelle: AfA-Tabelle Gesundheitswesen, Bundesfinanzministerium · Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG · Buchwert = Zeitwert nach Steuerrecht, nicht Marktwert
Qualitätsscore
Weiche Faktoren · Beeinflusst Multiplikator und Goodwill ±20%
Gesamtscore: – / 25 Punkte
Wertanpassung: –
Bundesärztekammer-Methode
Neue BAK-Methode (seit 2009)
–
Gesamtwert inkl. Substanzwert
Schnelle Erstindikation · Marktüblich
Modif. Ertragswertverfahren
IDW S1 Standard · BSG-anerkannt
–
Gesamtwert inkl. Substanzwert
Gerichtsfest · Für Verkauf empfohlen
Marktwert-Bandbreite
Substanz
BAK
Ertragswert
Premiumlage
––
Substanzwert (Untergrenze)
BAK-Methode
Ertragswertverfahren
Premiumlage / Spitzenwert
Was den Praxiswert beeinflusst
👥
Patientenstamm
Größe, Treue und Altersstruktur. Hoher GKV-Anteil stabilisiert, hoher PKV-Anteil erhöht den Wert.
↑ bis +30% Goodwill
📍
Lage & Infrastruktur
Innenstadtlage, ÖPNV-Anbindung, Parkplätze. Ländliche Praxen oft schwer verkäuflich trotz Kassenzulassung.
↕ -20% bis +25%
🏥
Kassenzulassung
Vertragsarztsitz hat eigenständigen Wert. In gesperrten Planungsbereichen kann dieser allein 100k+ wert sein.
↑ erheblicher Zusatzwert
👨‍⚕️
Alter des Inhabers
Je länger die Übergangsphase, desto mehr Patientenbindung überträgt sich. Unter 5 Jahren Übergang negativ.
↓ bis -15% bei kurzem Übergang
🔬
Spezialisierung
Seltene Geräte (MRT, Lasersysteme) steigern Substanzwert. Seltene Qualifikationen können nicht übertragen werden.
↕ stark individuell
👩‍💼
Personal & Team
Stabiles, erfahrenes Team reduziert Übergangsrisiko. Hohe Fluktuation mindert Goodwill.
↑ bis +10% bei gutem Team
Detaillierte Berechnung
Beide Methoden
Position
BAK-Methode
Ertragswert
⚠ Diese Berechnung dient ausschließlich als erste Orientierung (indikative Schätzung). Der Praxiswert hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab, die nur ein erfahrener Praxisberater oder Gutachter vollständig erfassen kann. Methoden: Bundesärztekammermethode (neue Fassung 2009) und modifiziertes Ertragswertverfahren nach IDW S1 2008, vom BSG am 14.12.2011 als geeignet anerkannt (B 6 KA 39/10 R). Kalkulatorischer Arztlohn orientiert sich am Durchschnitt eines Oberarztes. Für verbindliche Bewertungen (Verkauf, Scheidung, Erbschaft) ist ein zertifizierter Sachverständiger erforderlich (Kosten: ca. 1.500–3.500 €). Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.