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So funktioniert die Berechnung
Von deinem Bruttogehalt ziehen wir zuerst die Sozialabgaben ab – deinen Arbeitnehmeranteil zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Danach berechnen wir die Lohnsteuer nach §32a EStG, abhängig von deiner Steuerklasse (bei III/IV/V näherungsweise über das Splittingverfahren), plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Was danach übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.
Dein Bruttogehalt
Monatlich oder jährlich – wie es dir lieber ist
Bruttogehalt / Monat
7.400 €
Tarifübliches Facharztgehalt liegt bei ca. 7.400–9.500 €/Monat (TV-Ärzte VKA 2025)
Persönliche Angaben
Steuerklasse, Kinder und Versicherung
Steuerklasse
Kinderfreibeträge
0,0
Für Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung relevant
Bundesland
Krankenversicherung
GKV-Zusatzbeitrag 2,5% (Ø 2026)
Dein Nettogehalt
Steuerklasse I
Netto pro Monat
–
nach Steuer und Sozialabgaben
Brutto / Jahr
–
Netto / Jahr
–
Abgabenquote
–
Wo dein Bruttogehalt hingeht
⚠ Vereinfachte Modellrechnung für 2026. Lohnsteuer nach §32a EStG (Splittingverfahren für Steuerklasse III/V näherungsweise), Solidaritätszuschlag 5,5% auf die Lohnsteuer, Kirchensteuer nach Bundesland. Sozialabgaben: GKV 14,6% + Zusatzbeitrag (AN-Anteil hälftig), Pflegeversicherung 3,6% (kinderlos: +0,6%), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3% (jeweils Arbeitnehmeranteil) bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (KV/PV: 69.750 €/Jahr, RV/AV: 90.600 €/Jahr). PKV-Beitrag individuell, hier vereinfacht als Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss. Kein Ersatz für eine individuelle Lohnsteuerberechnung durch Steuerberater oder Lohnbuchhaltung.